Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Arbeitslose mit diversen Maßnahmen bei der Jobsuche. Ein Instrument ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), der den Vermittlungsgutschein abgelöst hat. Seit 2013 kann hiermit jedoch nur noch dann ein privater Arbeitsvermittler genutzt werden, wenn dieser eine Zertifizierung vorweisen kann. Dadurch sind zahlreiche kleine Vermittler aus dem Markt gedrängt worden.
AVGS auch bei Saisonarbeit
Was viele nicht wissen: auch eine Vermittlung in eine Saisonbeschäftigung ist über den AVGS abrechenbar. Mancher Personalvermittler hat sich hierauf sogar spezialisiert, da regelmäßig neue Vakanzen auftreten und gefüllt werden müssen. Voraussetzung ist hierbei eine vereinbarte Beschäftigungsdauer von mindestens drei Monaten. Der eingesetzte Arbeitsvermittler erhält für die Vermittlung eine reduzierte Vermittlungsgebühr, wenn die tatsächliche Beschäftigungsdauer weniger als sechs Monate betragen sollte.